Satzung Kurzübersicht – Icon Leap e.V.
Icon Leap e.V.  ·  Freunder Weg 5, 52068 Aachen

Satzung – Kurzübersicht

Stand: 09.09.2024

Icon Leap e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit Sitz in Aachen. Zweck ist es, durch Kultur für soziale Strukturen zu sensibilisieren und Veränderungen zu denken, zu diskutieren und zu gestalten. Besonders benachteiligte Personengruppen erhalten über eine Online-Galerie die Möglichkeit, ihre Arbeiten zu zeigen und ein Grundeinkommen zu erwirtschaften. Der Verein handelt selbstlos und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele.

Mitgliedschaft
  • Offen für natürliche und juristische Personen
  • Aufnahmeantrag schriftlich beim Vorstand
  • Vorstand entscheidet über Aufnahme
  • Ablehnung kann bei der Mitgliederversammlung angefochten werden
  • Ende durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung
  • Austritt: schriftlich, 1 Monat Frist zum Monatsende
  • Ausschluss bei wichtigem Grund (z.B. Beitragsrückstand > 1 Jahr)
Beiträge
  • Von allen Mitgliedern werden Beiträge erhoben
  • Höhe und Fälligkeit legt die Mitgliederversammlung fest
  • Mittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden
  • Keine Zuwendungen an Mitglieder aus Vereinsmitteln
  • Vorstand ehrenamtlich, Auslagenersatz möglich
  • Aufwandsentschädigung bis 840 EUR/Jahr möglich (Ehrenamtspauschale)
Mitgliederversammlung
  • Oberstes Organ des Vereins
  • Ordentliche Versammlung einmal jährlich (1. Quartal)
  • Einladung schriftlich mit 1 Monat Frist und Tagesordnung
  • Jedes Mitglied hat eine Stimme (persönlich oder per Vollmacht)
  • Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit (3/4)
  • Satzungsänderungen und Auflösung: 2/3-Mehrheit erforderlich
  • Protokollpflicht bei allen Beschlüssen
Vorstand
  • Besteht aus 1. Vorsitz, 2. Vorsitz und Kassierer/in
  • Vertretung: immer zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam
  • Wahl durch Mitgliederversammlung, Amtszeit 2 Jahre
  • Nur Vereinsmitglieder können Vorstand werden
  • Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt
  • Kassenprüfer/in wird jährlich gewählt (nicht aus Vorstand)
Künstlerische Angebote
  • Online-Galerie als Hauptwerkzeug
  • Online-Forum und persönliche Assistenz
  • Skulpturen, Performance, Malerei, Installationen
  • Fotografie, neue Medien, Musik, Literatur
  • Intermediale Kunstformen
  • Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
Auflösung des Vereins
  • Beschluss mit 2/3-Mehrheit der Mitgliederversammlung
  • Bei Auflösung fällt Vermögen an Right Livelihood Foundation
  • Weiterleitung über GLS Treuhand Bochum nach Schweden
  • Spendenbescheinigung wird ausgestellt
  • Gilt auch bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
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